AGB

Allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen


Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Textbeiträge und sonstige Leistungen und Lieferungen. Die Lieferung und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist. Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Beitrages die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

Haftung, Kosten

Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er den Journalisten von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.